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VG Berlin, 21.07.2020 - 10 K 640.17 A |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 5, EMRK Art. 3
Afghanistan, Abschiebungsverbot, Corona-Virus, Existenzgrundlage, Existenzminimum
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- VG Karlsruhe, 15.05.2020 - A 19 K 16467/17
Abschiebungsverbot für einen afghanischen Asylbewerber wegen der wirtschaftlichen …
Auszug aus VG Berlin, 21.07.2020 - 10 K 640.17
Angesichts der weitgehend ausgezehrten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist - selbst bei vollständiger Aufhebung der Beschränkungen - nicht damit zu rechnen, dass sich die Wirtschaft kurzfristig erholen und sich die Lebensbedingungen für Rückkehrer rasch wieder entscheidend verbessern werden (vgl. hierzu und zum Ganzen VG Karlsruhe, Urteil vom 15. Mai 2020 - A 19 K 16467/17 - VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2020 - 21 K 19075/17.A - VG Cottbus, Urteil vom 29. Mai 2020 - 3 K 633/20.A - VG Arnsberg…, Urteil vom 2. Juli 2020 - 6 K 2576/17.A -, Rn. 31 - 50, jeweils juris und mit weiteren Nachweisen). - VG Düsseldorf, 05.05.2020 - 21 K 19075/17
Auszug aus VG Berlin, 21.07.2020 - 10 K 640.17
Angesichts der weitgehend ausgezehrten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist - selbst bei vollständiger Aufhebung der Beschränkungen - nicht damit zu rechnen, dass sich die Wirtschaft kurzfristig erholen und sich die Lebensbedingungen für Rückkehrer rasch wieder entscheidend verbessern werden (vgl. hierzu und zum Ganzen VG Karlsruhe, Urteil vom 15. Mai 2020 - A 19 K 16467/17 - VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2020 - 21 K 19075/17.A - VG Cottbus, Urteil vom 29. Mai 2020 - 3 K 633/20.A - VG Arnsberg…, Urteil vom 2. Juli 2020 - 6 K 2576/17.A -, Rn. 31 - 50, jeweils juris und mit weiteren Nachweisen). - VG Cottbus, 29.05.2020 - 3 K 633/20
Auszug aus VG Berlin, 21.07.2020 - 10 K 640.17
Angesichts der weitgehend ausgezehrten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist - selbst bei vollständiger Aufhebung der Beschränkungen - nicht damit zu rechnen, dass sich die Wirtschaft kurzfristig erholen und sich die Lebensbedingungen für Rückkehrer rasch wieder entscheidend verbessern werden (vgl. hierzu und zum Ganzen VG Karlsruhe, Urteil vom 15. Mai 2020 - A 19 K 16467/17 - VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2020 - 21 K 19075/17.A - VG Cottbus, Urteil vom 29. Mai 2020 - 3 K 633/20.A - VG Arnsberg…, Urteil vom 2. Juli 2020 - 6 K 2576/17.A -, Rn. 31 - 50, jeweils juris und mit weiteren Nachweisen). - VG Arnsberg, 02.07.2020 - 6 K 2576/17
Auszug aus VG Berlin, 21.07.2020 - 10 K 640.17
Angesichts der weitgehend ausgezehrten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist - selbst bei vollständiger Aufhebung der Beschränkungen - nicht damit zu rechnen, dass sich die Wirtschaft kurzfristig erholen und sich die Lebensbedingungen für Rückkehrer rasch wieder entscheidend verbessern werden (vgl. hierzu und zum Ganzen VG Karlsruhe, Urteil vom 15. Mai 2020 - A 19 K 16467/17 - VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 2020 - 21 K 19075/17.A - VG Cottbus, Urteil vom 29. Mai 2020 - 3 K 633/20.A - VG Arnsberg, Urteil vom 2. Juli 2020 - 6 K 2576/17.A -, Rn. 31 - 50, jeweils juris und mit weiteren Nachweisen). - VG Bremen, 07.07.2020 - 4 V 1067/20
Auszug aus VG Berlin, 21.07.2020 - 10 K 640.17
Erschwerend kommt dort hinzu, dass der Kläger der Volksgruppe der Hazara angehört und er daher jedenfalls in den größeren Städten Diskriminierungen erfahren wird (vgl. etwa VG Bremen, Beschluss vom 07. Juli 2020 - 4 V 1067/20 -, Rn. 65, juris).